Rückkehr zur Maskenpflicht

Liebe Eltern,

zum Schutz der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und des sonstigen an den Schulen tätigen Personals wird die Maskenpflicht am Sitzplatz ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt!

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Weiterhin dürfen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO nur immunisierte oder getestete Personen an den schulischen Nutzungen in Schulgebäuden teilnehmen. Auch Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden (§ 3 Absatz 3 Nummer 5 CoronaBetrVO). Bitte sprechen Sie vorher einen Termin mit uns ab!

Außerdem sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO innerhalb von Schulgebäuden grundsätzlich von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen.

Mit freundlichem Gruß vom Hottenstein,

Chr. Stein / V. Wagner

(Schulleitungsteam)

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