RĂŒckkehr zur Maskenpflicht

Liebe Eltern,

zum Schutz der Gesundheit der SchĂŒlerinnen und SchĂŒler, der LehrkrĂ€fte und des sonstigen an den Schulen tĂ€tigen Personals wird die Maskenpflicht am Sitzplatz ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingefĂŒhrt!

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder fĂŒr Betreuungsangebote, darĂŒber hinaus fĂŒr alle sonstigen ZusammenkĂŒnfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Weiterhin dĂŒrfen gemĂ€ĂŸ § 3 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO nur immunisierte oder getestete Personen an den schulischen Nutzungen in SchulgebĂ€uden teilnehmen. Auch Eltern dĂŒrfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich fĂŒhren. Dabei darf der Testnachweis fĂŒr einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, fĂŒr einen PCR-Test höchstens 48 Stunden (§ 3 Absatz 3 Nummer 5 CoronaBetrVO). Bitte sprechen Sie vorher einen Termin mit uns ab!

Außerdem sind gemĂ€ĂŸ § 2 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO innerhalb von SchulgebĂ€uden grundsĂ€tzlich von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen.

Mit freundlichem Gruß vom Hottenstein,

Chr. Stein / V. Wagner

(Schulleitungsteam)

Comments are closed.