Gewaltprävention

Wir verstehen unsere Grundschule als Lern- und Lebensort, an dem sich alle Kinder sicher und angenommen fühlen. Leitbild und Zielsetzung unseres Gewaltpräventionskonzepts sind es, Gewalt durch klare Regeln, verlässliche Beziehungen und gezielte Präventionsangebote zu verhindern, Gewaltvorfälle konsequent, transparent und pädagogisch verantwortet zu bearbeiten und betroffene Kinder dauerhaft zu schützen und zu unterstützen. Wir verankern das Konzept in unserer täglichen Erziehungs- und Unterrichtsarbeit und stimmen es mit unseren weiteren schulischen Konzepten ab.

 

Unter Gewalt verstehen wir alle Handlungen, die andere körperlich oder seelisch verletzen, bedrohen, herabwürdigen oder ausgrenzen. Dazu zählen körperliche, verbale, psychische und digitale Gewalt sowie sexualisierte Grenzverletzungen. Unsere Null-Toleranz bedeutet, dass jede Form von Gewalt benannt, sofort unterbunden und je nach Schwere mit pädagogischen und gegebenenfalls ordnungsrechtlichen Maßnahmen beantwortet wird. Wir unterscheiden dabei klar zwischen alltäglichen Fehlern und Gewalt. Gewalt wird nicht bagaAIS.chatsiert oder relativiert.

 

Im Mittelpunkt steht bei uns die Prävention im Alltag. Wir schaffen eine Kultur, in der Kinder sich gesehen, ernst genommen und beteiligt fühlen. Zu Beginn des Schuljahres erarbeiten wir Schul- und Klassenregeln gemeinsam, visualisieren sie und greifen sie regelmäßig im Klassenrat und im Unterricht wieder auf. Sozialkompetenz und Partizipation stärken wir durch Sozialtrainings, Klassenrat, Schulparlament und Dienste. Wir ermutigen Kinder, frühzeitig Hilfe zu holen, wenn sie Gewalt erleben oder beobachten. Präventionsthemen wie Freundschaft, Streit, Gefühle, Grenzen, „Mein Körper gehört mir“ und Mediennutzung behandeln wir verbindlich im Klassenunterricht sowie in Sachunterricht und Religion. Außerdem binden wir die Betreuung ein, damit Regeln und Sprache auch am Nachmittag einheitlich sind.

 

Kommt es zu Vorfällen, greifen wir auf ein abgestuftes Vorgehen zurück. Der gelbe Brief wird bei wiederholtem, trotz Ermahnung anhaltendem störenden Verhalten eingesetzt, das den Unterricht oder den Schulalltag erheblich beeinträchtigt, ohne die Schwelle zur Gewalt zu erreichen. Der rote Brief wird bei bewiesenen Gewaltakten ausgesprochen. Voraussetzung ist eine hinreichend gesicherte Sachlage, die in der Regel durch übereinstimmende Aussagen mindestens zweier unabhängiger Zeuginnen oder Zeugen oder durch eine eindeutige Beweislage gegeben ist. Wenn Aussage gegen Aussage steht und keine gesicherte Sachlage hergestellt werden kann, erfolgt kein roter Brief, sondern eine pädagogische Bearbeitung durch Gespräche, Beobachtung und bei Bedarf kollegiale Fallberatung.

 

Für den roten Brief gilt ein verbindliches Verfahren. Wir unterbrechen die Situation sofort und trennen die beteiligten Kinder. Bei Verletzungen leisten wir Erste Hilfe und informieren je nach Lage Eltern oder Rettungsdienst. Anschließend klären wir den Sachverhalt zeitnah und in ruhiger Atmosphäre. Beteiligte Kinder und Zeuginnen oder Zeugen werden einzeln angehört, ohne suggestive Fragen. Wir dokumentieren Datum, Uhrzeit, Beteiligte, den Hergang in Kurzform, Aussagen und erste Maßnahmen. Die Entscheidung über den roten Brief wird nach Rücksprache mit Klassenleitung und bei schwerwiegenden Vorfällen mit der Schulleitung getroffen. Eltern werden zeitnah informiert. Der rote Brief benennt Datum, Anlass als Gewaltkategorie und die nächsten Schritte. Die Rückgabe erfolgt unterschrieben. Die Dokumentation wird in der Schülerakte gesichert. Danach folgt eine pädagogische Anschlussarbeit, in der Verantwortung geklärt und konkrete Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Gewalt vereinbart werden.

 

Damit Entwicklung möglich bleibt, gelten klare Fristen. In Jahrgangsstufe 1 verfallen rote Briefe nach sechs Monaten. Ab Jahrgangsstufe 2 verfallen sie nach zwölf Monaten. Die Klassenleitungen führen eine Übersicht mit Datum und Anlass, um Zeitfenster verlässlich prüfen zu können. Unabhängig von diesen Fristen kann bei besonders schwerwiegender Gewalt sofort eine Teilkonferenz einberufen werden und es kann eine Ordnungsmaßnahme geprüft werden.

 

Nach dem dritten roten Brief innerhalb des jeweiligen Zeitfensters berufen wir eine Teilkonferenz ein. Den Vorsitz führt die Schulleitung. Teilnehmende sind in der Regel Klassenleitung und beteiligte Fachlehrkräfte. Bei Bedarf werden Betreuung und weitere Personen hinzugezogen. Die Erziehungsberechtigten werden eingeladen. Die Teilnahme des Kindes wird alters- und situationsangemessen abgestimmt. Ziel ist eine systematische Beratung zur Vermeidung weiterer Gewalt und zum Schutz von Kind und Lerngruppe. Wir analysieren Auslöser und Belastungen und vereinbaren konkrete Maßnahmen und Unterstützungsangebote. Absprachen werden protokolliert und mit einem Termin zur Wirksamkeitsüberprüfung versehen.

 

Wir sichern eine verlässliche Zusammenarbeit mit Eltern und Kooperationspartnern. Eltern werden über Null-Toleranz, gelbe und rote Briefe sowie das Verfahren der Teilkonferenz informiert. Nach jedem roten Brief führen wir zeitnah ein Gespräch, um Hintergründe zu klären und gemeinsame Schritte zu vereinbaren. Bei wiederholten oder schweren Vorfällen beziehen wir geeignete Partner ein, zum Beispiel schulpsychologische Unterstützung, Jugendamt, Beratungsstellen, SPZ oder Polizei. Dies geschieht mit Einverständnis der Eltern oder auf Grundlage unseres Kinderschutzauftrags.

Die Wirksamkeit unseres Konzepts sichern wir durch Evaluation. Wir werten Vorfälle im Kollegium aus und betrachten Art, Häufigkeit und Orte. Rückmeldungen von Kindern und Eltern werden einbezogen. Kollegiale Fallberatung und Fortbildungen unterstützen die Weiterentwicklung. Anpassungen beraten wir in Lehrkräftekonferenz und Schulkonferenz und dokumentieren sie mit Stand-Datum im Schulprogramm.

 

Kinderschutz

Wir verstehen uns als sicherer Lern- und Lebensraum für alle Kinder. Jede Form von körperlicher, psychischer, digitaler oder sexualisierter Gewalt sowie jede Missachtung persönlicher Grenzen wird nicht geduldet. Das Schutzkonzept gilt für Unterricht, Pausen, Schulveranstaltungen, Betreuung und alle schulischen Aktivitäten auf und außerhalb des Schulgeländes. Grundlage unseres Handelns sind die rechtlichen Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz, die schulrechtlichen Bestimmungen in NRW sowie die kommunalen Handlungsleitlinien der Stadt Wuppertal. Prävention, Intervention und Hilfen verzahnen wir bewusst mit unseren bestehenden Konzepten und verankern diese Arbeit im Schulprogramm. Das Konzept richtet sich an alle Lehrkräfte, die sozialpädagogische Fachkraft, Mitarbeitende der Betreuung, Praktikantinnen und Praktikanten, Honorarkräfte sowie an Eltern und Erziehungsberechtigte. Neue Mitarbeitende führen wir zu Beginn ihrer Tätigkeit verbindlich in das Schutzkonzept ein.

 

Mit dem Schutzkonzept verfolgen wir drei Ziele: Prävention soll Gewalt und Grenzverletzungen durch klare Regeln, partizipative Strukturen, verlässliche Beziehungen und die Förderung sozial-emotionaler Kompetenzen möglichst verhindern. Intervention bedeutet, dass wir bei Verdacht oder Kenntnis strukturiert, zügig und rechtssicher handeln, damit das Kind geschützt wird. Hilfen sichern, dass betroffene Kinder, Familien und auch Mitarbeitende angemessene Unterstützung durch schulische und außerschulische Fachstellen erhalten. Kinderschutz hat bei möglicher Gefährdung Vorrang und wird in einer verantwortungsvollen Abwägung umgesetzt. Kinder haben ein Recht auf Beteiligung, Beschwerde und Information in verständlicher Sprache. Zuständigkeiten sind klar definiert, damit niemand mit schwierigen Situationen allein bleibt und kollegiale Beratung ausdrücklich genutzt wird.

 

Im Alltag setzen wir auf eine eindeutige Haltung und verbindliche Strukturen. Eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber Gewalt ist in Schulordnung, Klassenregeln und in unseren abgestuften Rückmeldesystemen verankert und wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen besprochen. Regeln werden altersangemessen visualisiert und im Schulgebäude sichtbar gemacht. Kinder stärken wir durch Programme und Formate zur Persönlichkeitsentwicklung und Konfliktbearbeitung, durch Klassenrat, Schulparlament und Dienste. Diese Strukturen unterstützen eine Kultur des Respekts und helfen, Ausgrenzung, Diskriminierung und Eskalationen frühzeitig zu vermeiden. Präventionsinhalte zu Grenzen, Körperrechten, guten und schlechten Geheimnissen, unangenehmen Gefühlen und Hilfewegen greifen wir altersangemessen im Unterricht auf. Bei Bedarf binden wir externe Projekte ein und informieren Eltern über Inhalte und Ziele.

 

Beteiligung ist ein zentraler Schutzfaktor. Durch Partizipation schaffen wir feste Räume, in denen Kinder Anliegen benennen, Konflikte bearbeiten und Verbesserungen anstoßen können. Wir informieren Kinder ausdrücklich über ihre Rechte, über das Recht auf „Nein“ und über das Recht, Hilfe zu holen. Ansprechpersonen machen wir sichtbar und stellen sie regelmäßig vor, damit Kinder wissen, an wen sie sich wenden können. Niedrigschwellige Beschwerdewege halten wir für Kinder und Eltern vor, damit Hinweise frühzeitig ankommen.

 

Schutz entsteht auch durch klare Anforderungen an Erwachsene. Ein schulinterner Verhaltenskodex regelt einen respektvollen Umgangston, den bewussten Umgang mit Nähe und Distanz und den Verzicht auf beschämende oder einschüchternde Kommunikation. Private Social-Media-Kontakte mit Schülerinnen und Schülern schließen wir aus und nutzen für Kommunikation schulische Kanäle. Situationen mit Kindern gestalten wir transparent und vermeiden nach Möglichkeit abgeschlossene Einzelsituationen ohne Kenntnis anderer Erwachsener. Fortbildungen zu Kinderschutz und Gewaltprävention nehmen wir im Rahmen dienstlicher Möglichkeiten wahr. Neue Mitarbeitende erhalten Schutzkonzept, Schulordnung und Notfallordner, und die Kenntnisnahme wird dokumentiert.

 

Wenn Hinweise auf Gewalt oder mögliche Kindeswohlgefährdung auftreten, handeln wir verbindlich nach festgelegten Schritten. Auffälligkeiten werden wahrgenommen, ernst genommen und sachlich festgehalten. Dokumentation erfolgt zeitnah, ohne Bewertung, mit Datum, Uhrzeit, Situation, wörtlichen Aussagen des Kindes und den eigenen Maßnahmen, und sie ist nur für zuständige Personen zugänglich. Erste Rücksprache erfolgt im geschützten Rahmen mit der Schulleitung oder mit benannten Unterstützungsrollen. Kinder, die sich öffnen, werden nicht unter Druck gesetzt, und es finden keine detaillierten Befragungen statt, damit Schutz und weitere Schritte nicht gefährdet werden. Wir geben dem Kind eine klare Rückmeldung, dass es richtig gehandelt hat und dass Erwachsene helfen werden.

 

Bei möglicher Kindeswohlgefährdung nutzen wir klare Meldewege. Eine anonymisierte Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft wird eingeholt, um die Lage fachlich einzuordnen. Danach prüfen wir gemeinsam, ob und wann eine Meldung an das Jugendamt erforderlich ist. Eltern werden beteiligt, wenn dies möglich und vertretbar ist. Bei Verdacht auf innerfamiliäre sexualisierte Gewalt kann eine Elternbeteiligung vor einer Meldung unterbleiben, wenn dies dem Schutz des Kindes dient. Eine Meldung an das Jugendamt erfolgt durch die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Person, und Entscheidungen sowie wesentliche Schritte werden festgehalten.

 

Für Verdachtsfälle gegen schulisches Personal gelten verschärfte Anforderungen. Die zuständige Schulaufsicht wird unverzüglich informiert. Schutzmaßnahmen werden organisatorisch umgesetzt, damit der direkte Kontakt zum Kind sofort abgesichert wird. Eigene Ermittlungen führt die Schule nicht durch, und Befragungen werden auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt. Betroffene Kinder erhalten Schutz und bei Bedarf Zugang zu schulpsychologischer oder externer Beratung. Informationen im Kollegium erfolgen nur in rechtlich zulässiger Weise, soweit sie für den Schutz der Kinder erforderlich sind.

Bei akuter Gefahr wenden wir unser Notfall- und Krisenvorgehen an. Schulleitung wird umgehend informiert, und je nach Lage werden Rettungsdienst, Polizei oder der Notdienst des Jugendamtes kontaktiert. Das Kind wird in einem ruhigen Rahmen begleitet und betreut, und die Schritte werden im Notfallprotokoll festgehalten. Der Notfallordner wird regelmäßig aktualisiert und enthält die jeweils gültigen Notfallnummern und Handlungsabläufe.

 

Kinderschutz gelingt nur mit verlässlicher Kooperation. Innerhalb der Schule stehen Klassenleitungen, Schulleitung, sozialpädagogische Fachkraft, benannte Beauftragungen und die Betreuung als Ansprechpersonen zur Verfügung. Außerschulisch arbeiten wir bedarfsorientiert mit Jugendamt, schulpsychologischem Dienst, SPZ, Beratungsstellen gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt, Polizei und weiteren kommunalen Fachstellen zusammen. Kontaktdaten halten wir aktuell in einem Netzwerkordner bereit. Auch Mitarbeitende erhalten Unterstützung, wenn Situationen belastend sind, und nutzen dafür unter anderem kollegiale Fallberatung in der fest verankerten Besprechungszeit.

 

 

Die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung für Umsetzung und Aktualisierung des Schutzkonzepts und sorgt dafür, dass es allen Mitarbeitenden bekannt ist und Fortbildungsbedarfe in die Planung einfließen. Eine beauftragte Lehrkraft für die Kooperation Jugendhilfe unterstützt bei Netzwerkpflege, der Sichtung neuer Leitlinien und der Vorbereitung kollegialer Beratung. Die Wirksamkeit sichern wir durch Evaluation. Das Konzept wird mindestens alle zwei Jahre sowie anlassbezogen überprüft und fortgeschrieben, etwa nach schweren Vorfällen oder bei neuen Vorgaben. Dabei betrachten wir, ob Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden, ob Kinder und Eltern die Ansprechpersonen und Beschwerdewege kennen, ob Mitarbeitende sich im Vorgehen sicher fühlen und ob Netzwerk- und Kontaktdaten aktuell sind. Ergebnisse werden in der Lehrkräftekonferenz beraten und soweit relevant in Schulkonferenz und Schulpflegschaft zurückgespiegelt.