Umstellung des Corona-Testverfahrens ab dem 28. Februar 2022
Auszug aus der Schulmail des Ministeriums fĂŒr Schule und Bildung (MSB) vom 17.02.2022:
1. Aufhebung der Testpflicht fĂŒr bereits immunisierte Personen
Ab Montag, d. 28. Februar 2022, wird die Testpflicht fĂŒr bereits immunisierte Personen (d.h. geimpft oder genesen) aufgehoben. Es mĂŒssen ab dann also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können.
2. Ănderung des Testverfahrens an Grundschulen
Aufgrund der Situation in den Laboren kann nach wie vor nicht verlĂ€sslich garantiert werden, dass eine Auflösung positiver PCR-Pooltests zeitnah erfolgt. Ab Montag, d. 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte SchĂŒlerinnen und SchĂŒler dreimal wöchentlich auĂerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchfĂŒhren.
Die nicht immunisierten SchĂŒlerinnen und SchĂŒler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbsttesten mĂŒssen (Testung am Vorabend ist möglich).
Positiv getestete Kinder mĂŒssen das hĂ€usliche Umfeld gar nicht erst verlassen und verringern so das Risiko, andere Personen auf dem Schulweg oder in der Schule zu infizieren.
Die Eltern versichern einmalig die regelmĂ€Ăige und ordnungsgemĂ€Ăe Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung (s. Formular Anhang) fĂŒr die Schule mit. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle ĂŒber eine negative Antigen-Schnelltest (sog. BĂŒrgertest) in der Schule vorgelegt werden (ein solcher BĂŒrgertest ist 24 Stunden gĂŒltig).
Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begrĂŒndeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.
Im Interesse einer Entlastung der Grundschulen, vor dem Hintergrund begrenzter PCR-TestkapazitĂ€ten und anlĂ€sslich der neuen Bundestestverordnung ist das neue Testverfahren an den Grundschulen zielfĂŒhrend. Durch das Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken ist ein wirksamer Basisschutz weiterhin gewĂ€hrleistet.
Unter folgendem Link finden Sie den aktuellen Elternbrief von Frau Ministerin Gebauer:
Freundliche GrĂŒĂe
V. Wagner
(Konrektorin / komm. Schulleiterin)