Der Zugang für die Übersendung (Empfang) elektronischer Dokumente an die GS Hottenstein (im weiteren nur Schule) wird gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) sowie § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG NRW) wie folgt eröffnet: 1. Zugangseröffnung für formlose elektronische Dokumente und verschlüsselte E-Mails über die E-Mail-Adresse
[email protected] Für die sichere Übermittlung von formlosem...